Camper Supplies News | 14.08.2024 13:08 | 424 Aufrufe
Der Begriff Gastankflasche bezeichnet umgangssprachlich einen Gasdruckbehälter, der mit einem 80% Füllstop-Ventil ausgestattet ist. Das Füllstop-Ventil schließt automatisch, sobald die Gastankflasche zu 80% mit LPG (Propan/ Butan) befüllt wurde.
Gastankflaschen können zunächst in zwei verschiedene Kategorien unterteilt werden.
Zum einen gibt es Gasflaschen die nach CE/ PI zertifiziert sind und entweder mit einem 80% Multiventil oder einem OPD Ventil ausgestattet sind. Beide Ventile schalten den Tankvorgang bei einem 80% Füllstand automatisch ab. Bei dem Multiventil ist der Befüll- und Entnahmestutzen getrennt, wohingegen beim OPD Ventil die Befüllung- und Entnahme durch dieselbe Öffnung erfolgt. Diese Gasflaschen haben dieselbe Zertifizierung wie herkömmliche Tauschflaschen, die bspw. im Baumarkt getauscht werden können. Gastankflaschen mit CE/ PI Kennzeichnung sind laut Zulassung ortsbewegliche Gasdruckbehälter und werden nicht fest im Wohnmobil verbaut.
Darüber hinaus gibt es Gastankflaschen die nach ECE 67R01 homologiert sind. Diese Gastankflaschen haben lediglich die Form einer Gasflasche sind rein rechtlich gesehen jedoch ein Gastank. Die ECE-R67 ist eine Regelung der Vereinten Nationen und unter anderem seit 2001 in Deutschland gültig. Die Norm legt die Anforderungen an eine Autogasanlage, die in ein Fahrzeug eingebaut werden soll, sowie an deren Ausrüstungsteile fest. Darüber hinaus sind strenge Paramater definiert um Bauteile nach ECE-R67 zu homologieren. Diese Parameter müssen zur Erlangung der Homologation erfüllt und durch ein unabhängiges Prüfinstitut bescheinigt werden.
Weltweit gilt die ECE-R67 01 als Goldstandard in Punkto Sicherheit. Auch viele Länder außerhalb der Europäischen Union haben diese Norm ganz oder teilweise übernommen. So gelten die strengen Zulassungskriterien bspw. in den USA, Australien, Japan und vielen weiteren Ländern.
Eine CE Kennzeichnung ist für viele Produkte notwendig, um diese in der Europäischen Union in den Umlauf zu bringen. Für viele Produkte reicht es aus, dass der Hersteller formal bestätigt, dass alle entsprechenden EU Vorschriften erfüllt werden. Für bestimmte Produktgruppen ist es erforderlich, dass ein unabhängiges Prüfinstitut dies bestätigt. Im Gegensatz zur ECE-R67 lassen sich Produkte mit CE Kennzeichnung nicht in Drittstaaten in Umlauf bringen. So gelten bspw. in den USA oder Australien mit der UL Zertifizierung strengere Auflagen. Auch in Großbritannien gilt die neue UKCA Verordnung.
Teilweise wird aus Unwissenheit behauptet, dass Gastankflaschen verboten oder das für Gastankflaschen eine TÜV Abnahme erforderlich ist.
Der Einbau einer Gastankflasche in einem Freizeitfahrzeug ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Es existieren lediglich verschiedene Normen auf die sich Anbieter und Hersteller wahlweise beziehen.
Die DIN EN1949 beschreibt bspw. die Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen.
Eine DIN-Norm ist grundsätzlich kein Gesetz und die Anwendung stellt auch im Schadensfall keinen Freibrief dar. Erst wenn eine Norm in ein Gesetz inkludiert wird oder Bestandteil von privatrechtlichen Verträgen ist, wird diese bindend. DIN-Normen werden durch Interessensverbände oder Unternehmen gemeinsam verfasst, um einheitliche Standards festzulegen. Das wohl bekannteste Beispiel ist das die Normierung DIN A-4 für Papiergrößen.
Die EN1949 definiert unter Punkt 13 die „Installation von Flüssiggastanks in Straßenfahrzeugen zur Versorgung der Flüssiggasgeräte“. Hier hat sich der Normausschuss nahezu ausschließlich an den in der ECE-R67 festgelten Standards orientiert und verweist in vielen Fragen direkt auf Paragraphen der ECE-R67 Richtlinie. In einigen Punkten bleibt die EN 1949 jedoch ungenau.
So zum Beispiel im Punkt der festen Verrohrung zwischen Gastank und Gasdruckregler.
Unter Punkt 13.2 EN1949 wird in der Legende zur Skizze die Verbindung zwischen Gastank und Gasdruckregler-Einheit mit einer „festen Verrohrung“ beschrieben. Diese Anforderung wird jedoch nicht in der ECE-R67 Richtlinie definiert, auf welche sich die EN1949 zuvor bezieht. Eine feste Verrohrung von Gasleitungen wird seit Anfang des Jahrtausends nicht mehr vorgenommen. Statt Kupfer oder Stahlleitungen, die keinem Zertifizierungsverfahren unterliegen und lediglich bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, werden hier Kautschuk, Gummi oder Thermoplastikleitungen verwendet. Diese Leitungen sind nach ECE-R67 geprüft und bieten den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer Flexibilität eine höhere Beständigkeit gegenüber Beschädigungen oder Rotationen vorweisen. Darüber hinaus sind bspw. Gashochdruckschläuche bereits gecrimpt und müssen im Gegensatz zu einer festen Verrohrung nicht durch eine unsichere Schneid- oder Klemmringverschraubung fixiert werden. Zusätzlich sind diese Gasschläuche von bspw. den Herstellern GOK, Truma oder Cavagna mit einer Schlauchbruchsicherung ausgestattet, die den Gasfluss im Falle einer Leckage unterbricht.
Vereinfacht lässt sich festhalten, dass Gastankflaschen zertifiziert nach ECE-R67 durch eine TÜV Abnahme nach § 21 StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Wohingegen System die nach CE zugelassen sind, wie bspw. die Alugas Tankflasche keine TÜV Abnahme benötigen. Hier bestätigt der Hersteller des Systems, dass sofern die Installation wie in der Einbauanleitung vorgenommen wird, diese konform mit dem deutschen bzw. europäischen Recht ist.
Aktuell zeichnen sich Änderungen in verschiedenen Normausschüssen und der vom DVFG (Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V.) veröffentlichten G 607 (Gasprüfung) ab. Ziel ist es die teilweise bestehende Unsicherheit bei Verbrauchern, ob eine Gastankflasche im Wohnmobil erlaubt ist, auszuräumen.
Die EN 1949 wurde zuletzt im Juni 2022 geändert, hier ist aktuell keine erneute Änderung bekannt und die Frage ob eine Gastankflasche verboten bzw. Alugas Tankflaschen vom TÜV abgenommen werden müssen aus Sicht des DIN e. V. geklärt.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag Gastankflaschen – neue Verordnung.
In anderen europäischen Ländern gibt es ebenso wie in Deutschland keine eigenständige gesetzliche Regulierung für den Einbau von Gastankflaschen im Wohnmobil. Vorwiegend wir die EN 1949 bzw. die ECE-R67 Verordnung herangezogen. Darüber hinaus bestehen teilweise Verordnungen oder Merkblätter von verschiedenen Verbänden oder Interessensgemeinschaften.
Die Ausnahme bildet hier die Schweiz. In Zusammenarbeit mit dem Verein Arbeitskreis LPG für Sicherheit mit Flüssiggas wurde ein umfassendes Regelwerk verabschiedet. In der Schweiz sind Gastankflaschen nach CE sowie ECE-R67 zugelassen, müssen aber zwingend von einem geschulten und zertifizierten „Einbauer Gastank“ verbaut werden.
Sie suchen einen vom Arbeitskreis LPG Schweiz zertifizierten Einbaubetrieb für den Einbau einer Alugas TRAVELMate oder CAMPKO® Gastankflasche in der Schweiz?
Kontaktieren Sie uns gerne und wir vermitteln Ihnen einen zertifizierten Einbaubetrieb.