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Vorschriften für Wohnmobil Gastanks - was zu berücksichtigen ist

 Camper Supplies News  26.07.2024 09:08  497 Aufrufe 

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Vorschriften für Wohnmobil Gastanks - was zu berücksichtigen ist
Wer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen reist verfügt oft über eine Gasanlage, die elektrische Geräte wie Kühlschrank oder Heizung betreibt. Um sicherzustellen, dass die Gasanlage richtig funktioniert gibt es Vorschriften.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ist bei einem Wohnwagen die Gasprüfung pflicht?
  2. Gibt es eine regelmäßige Gastankprüfung bei Wohnmobilen?
  3. Wie viel kostet eine Gasprüfung beim Wohnmobil?
  4. Müssen Wohnmobil-Gastanks eingetragen werden (in die Fahrzeugpapiere)?
  5. Was wird bei der Wohnmobil Gasprüfung geprüft?

Ist bei einem Wohnwagen die Gasprüfung pflicht?

Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen müssen regelmäßig geprüft werden. Seit kurzem gilt diese Regelung nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Die Gasprüfung, die alle zwei Jahre erfolgen muss, ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und kann von anerkannten Sachkundigen, einschließlich unabhängiger Prüfer, durchgeführt werden. Dazu zählen sachkundige Prüfer von DEKRA, TÜV, ADAC und Wohnmobill Händler, die vom Deutschen Verband Flüssiggas /DVFG) zertifiziert sind. Sollten Sie bisher keine Gasprüfung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen durchgeführt haben, besteht bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen.

Die Einhaltung der Gasvorschriften für Wohnmobile und Wohnwagen ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit zu gewährleisten. Werden diese Vorschriften ignoriert, drohen Bußgelder, die je nach Dauer der Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten) liegen können.

Gibt es eine regelmäßige Gastankprüfung bei Wohnmobilen?

Die Prüfung von Gastanks in Wohnmobilen erfolgt in der Regel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU), die entweder jährlich oder alle zwei Jahre stattfindet, abhängig vom Alter und der Nutzung des Fahrzeugs. Zusätzlich zur HU gibt es eine separate, vorgeschriebene Prüfung der Gasanlage, die alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Diese Prüfung wird von sachkundigen Prüfern durchgeführt und umfasst eine Überprüfung auf Dichtheit und Sicherheit der Gasanlage.

Es ist weder eine spezielle 10-Jahres-Prüfung noch eine anderweitige Überprüfung des Tanks vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, die Gasanlage regelmäßig von einer Fachwerkstatt auf mögliche Undichtigkeiten und Korrosion prüfen zu lassen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Wohnmobil Gastank 10 Jahres Prüfung entfällt bei R67

Im Gegensatz zu Gasflaschen müssen Tanks im Wohnmobil nicht zwingend nach 10 Jahren geprüft oder ausgetauscht werden. Die Vorschriften für die Gasanlage im Wohnmobil verlangen klar die 67R-01-Zertifizierung. Dank dieser Zertifizierung haben die Tanks keine begrenzte Lebensdauer, es sei denn, der Hersteller schreibt vor, den Gasbehälter nach einer bestimmten Zeit auszutauschen.

LPG Tank muss nach 10 Jahren nicht getauscht werden

Da der Gastank nach dem Einbau zum Bestandteil des Fahrzeugs wird, erfolgt die Gastankprüfung im Wohnmobil im Rahmen der Hauptuntersuchung. Bei festgestellten Mängeln kann der Prüfer den Austausch des Tanks anordnen. Es ist also wichtig, die allgemeinen Vorschriften für den Gastank im Wohnmobil zu beachten.


FAZIT:Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es keine spezifische Vorschrift gibt, den Gastank einer 10-Jahres-Prüfung zu unterziehen oder zu tauschen. Der Tank wird aber bei jedem HU-Termin, so wie jedes relevante Bauteil des Fahrzeugs, begutachtet. Eine separate Druckprüfung eines 67R-01-Gastanks ist daher nicht notwendig. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bei festgestellten Mängeln ein Austausch erforderlich sein könnte, um den Vorschriften für die Gastankanlage im Wohnmobil zu entsprechen.

Für den Einbau von Gastanks gelten Vorschriften nach EN 1949 und ECE 67R-01.

Wie viel kostet eine Gasprüfung beim Wohnmobil?

Eine Gasprüfung für das Wohnmobil bzw eine Gasprüfung für den Wohnwagen liegt bei ca. 30 bis 70 Euro, je nach Prüfstelle. Beim TÜV sind es etwa 50-70 Euro derzeit, während die DEKRA ca. 50 Euro nimmt. ADAC nimmt 36 Euro, bei Mitgliedern sind es 29 Euro. Andere Prüfstellen liegen im Schnitt bei 30-70 Euro. Dabei richten sich die Preise nach dem Umfang der G 607-Prüfung bzw der Gasprüfung G 607.
Wer die Gasprüfung mit HU und Dichtigkeitsprüfung macht zahlt etwa 50 Euro mehr, wobei es Anbieter gibt die komplettpakete anbieten.

Müssen Wohnmobil-Gastanks eingetragen werden (in die Fahrzeugpapiere)?

Ein Gastank muss nach dem Einbau im Wohnmobil vom TÜV abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Je nach Region kann die Abnahme auch durch DEKRA, GTÜ oder KÜS erfolgen. Nur wenn der Gastank eingetragen ist, fahren Sie versichert und somit auch mit gültiger Straßenzulassung.

Was wird bei der Wohnmobil Gasprüfung geprüft?

Sind maximal zwei 11kg Gasflaschen vorhanden?
Erlaubt sind 5kg und 11kg Gasflaschen. Maximal jedoch 2 Flaschen a 11kg.

Sind die Gasflaschen fest verzurrt?
Im Wohnwagen oder Wohnmobil muss sich ein Gaskasten befinden. Dieser muss luftdicht verschloßen sein und soll dafür sorgen, dass kein Gas in den Innenraum des Fahrzeuges gelangen kann, sollte Gas austreten. Im Gaskasten befinden sich die Gasflaschen. Diese müssen sicher und fest stehen. Dafür gibt es spezielle Halterungen und Gurte.

Gibt es eine Fläche von ca. 10x10cm mit Öffnung nach aussen
Es muss eine Fläche von 10x10cm mit Öffnung nach unten im Gaskasten vorhanden sein. Die Öffnung muss an der tiefsten Stelle des Gaskastens sein. Diese gilt als Belüftung. Da Propan und Butan schwerer als Luft sind können die Gase so nach unten entweichen und sammeln sich nicht im Gaskasten, wo es im schlimmsten Fall durch einen kleinen Funken zur Explosion kommen könnte.

Ist alles dicht?
  • Betriebsdruck und Dichtigkeit der gesamten Gasanlagen werden mit dem Dichtigkeitsgerät getestet.
  • Dichtungen und Ventile
  • Elektrische Sicherungen und Funktionalität der Geräte

Wichtig! Unbedingt das gelbe Prüfheft/Prüfbescheinigung oder das Protokoll der Erstabnahme mitnehmen. Hierdrin stehen alle relevanten Informationen wie Fahrzeug, Flaschenanzahl und verbaute Komponenten. Nach erfolgreicher Abnahme wird diese auch im Prüfheft dokumentiert.


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