Camper Supplies News | 26.07.2024 09:08 | 882 Aufrufe
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Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen müssen regelmäßig geprüft werden. Seit kurzem gilt diese Regelung nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Die Gasprüfung, die alle zwei Jahre erfolgen muss, ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und kann von anerkannten Sachkundigen, einschließlich unabhängiger Prüfer, durchgeführt werden. Dazu zählen sachkundige Prüfer von DEKRA, TÜV, ADAC und Wohnmobill Händler, die vom Deutschen Verband Flüssiggas /DVFG) zertifiziert sind. Sollten Sie bisher keine Gasprüfung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen durchgeführt haben, besteht bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen.
Die Einhaltung der Gasvorschriften für Wohnmobile und Wohnwagen ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit zu gewährleisten. Werden diese Vorschriften ignoriert, drohen Bußgelder, die je nach Dauer der Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten) liegen können.
Die Prüfung von Gastanks in Wohnmobilen erfolgt in der Regel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU), die entweder jährlich oder alle zwei Jahre stattfindet, abhängig vom Alter und der Nutzung des Fahrzeugs. Zusätzlich zur HU gibt es eine separate, vorgeschriebene Prüfung der Gasanlage, die alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Diese Prüfung wird von sachkundigen Prüfern durchgeführt und umfasst eine Überprüfung auf Dichtheit und Sicherheit der Gasanlage.
Es ist weder eine spezielle 10-Jahres-Prüfung noch eine anderweitige Überprüfung des Tanks vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, die Gasanlage regelmäßig von einer Fachwerkstatt auf mögliche Undichtigkeiten und Korrosion prüfen zu lassen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Wohnmobil Gastank 10 Jahres Prüfung entfällt bei R67
Im Gegensatz zu Gasflaschen müssen Tanks im Wohnmobil nicht zwingend nach 10 Jahren geprüft oder ausgetauscht werden. Die Vorschriften für die Gasanlage im Wohnmobil verlangen klar die 67R-01-Zertifizierung. Dank dieser Zertifizierung haben die Tanks keine begrenzte Lebensdauer, es sei denn, der Hersteller schreibt vor, den Gasbehälter nach einer bestimmten Zeit auszutauschen.
LPG Tank muss nach 10 Jahren nicht getauscht werden
Da der Gastank nach dem Einbau zum Bestandteil des Fahrzeugs wird, erfolgt die Gastankprüfung im Wohnmobil im Rahmen der Hauptuntersuchung. Bei festgestellten Mängeln kann der Prüfer den Austausch des Tanks anordnen. Es ist also wichtig, die allgemeinen Vorschriften für den Gastank im Wohnmobil zu beachten.
FAZIT:Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es keine spezifische Vorschrift gibt, den Gastank einer 10-Jahres-Prüfung zu unterziehen oder zu tauschen. Der Tank wird aber bei jedem HU-Termin, so wie jedes relevante Bauteil des Fahrzeugs, begutachtet. Eine separate Druckprüfung eines 67R-01-Gastanks ist daher nicht notwendig. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bei festgestellten Mängeln ein Austausch erforderlich sein könnte, um den Vorschriften für die Gastankanlage im Wohnmobil zu entsprechen.
Für den Einbau von Gastanks gelten Vorschriften nach EN 1949 und ECE 67R-01.
Ein Gastank muss nach dem Einbau im Wohnmobil vom TÜV abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Je nach Region kann die Abnahme auch durch DEKRA, GTÜ oder KÜS erfolgen. Nur wenn der Gastank eingetragen ist, fahren Sie versichert und somit auch mit gültiger Straßenzulassung.
Wichtig! Unbedingt das gelbe Prüfheft/Prüfbescheinigung oder das Protokoll der Erstabnahme mitnehmen. Hierdrin stehen alle relevanten Informationen wie Fahrzeug, Flaschenanzahl und verbaute Komponenten. Nach erfolgreicher Abnahme wird diese auch im Prüfheft dokumentiert.