Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Druckbehälter zur Selbstbefüllung?Wie muss ein Druckbehälter zur Selbstbefüllung installiert werden, damit er betankt werden darf?
Welche Vorgaben gibt es für die Sicherheitskupplung?
Was gilt für Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung?
Wird es einen Bestandsschutz für vorhandene Gastankflaschensysteme geben?
Das neue Arbeitsblatt DVGW G 607, das den Betrieb von Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen regelt, wird voraussichtlich im Sommer 2026 veröffentlicht. Es zeichnet sich ab, dass damit auch neue Regeln für den Einbau von Gastankflaschen gelten werden. Dieser Flaschentyp wird in der G607 künftig unter dem Begriff Druckbehälter zur Selbstbefüllung geführt.
HINWEIS: Mit der in Branchenkreisen häufig als „neue Verordnung für Gastankflaschen“ kommunizierten Neuregelung, ist die überarbeitete Version des Arbeitsblattes DVGW G607 gemeint. Die rechtliche Grundlage der Prüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 wird § 60 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Was ist ein Druckbehälter zur Selbstbefüllung?
Darunter versteht die neue G607 eine Gasflasche mit CE-Kennzeichnung (Druckbehälter nach Richtlinie 2014/68/EU), die technisch darauf ausgelegt ist, dass sie an öffentlichen Tankstellen selbst mit LPG befüllt werden kann (mit Befüllarmaturen nach UN-Regelung Nr. 67 ab Änderungsserie 01). Gleichzeitig gilt die Flasche als transportabel (entsprechend der Definition von Flüssiggasflaschen in der DIN EN 1949).
Ein Druckbehälter zur Selbstbefüllung muss über folgende Bauteile/ Funktionen verfügen:
- 80%-Füllstoppventil,
- Füllstandsanzeiger,
- manuelles oder ferngesteuertes Absperrventil,
- Füllanschluss,
- Füllanschlussleitung mit Sicherheitskupplung
- Sicherheitsventil.
Durch die entsprechende Zulassung als Baugruppe inklusive Ventil ist sichergestellt, dass alle Alugas TRAVELMate Behälter (Tankflaschen) diese Vorgaben erfüllen.
Hinweis zur Selbstbefüllung an öffentlichen Tankstellen: Voraussichtlich wird in absehbarer Zeit eine Anpassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit für Tankstellen (TRBS 3151) kommen, die hierzu Genaueres regelt. Die neue G607 verweist nur darauf, dass die Zulässigkeit der Selbstbefüllung im Einzelfall zu klären sei.
Wie muss ein Druckbehälter zur Selbstbefüllung installiert werden, damit er betankt werden darf?
Ein LPG Tankstutzen für das System muss außen am Fahrzeug angebracht sein und mindestens 500mm Abstand haben zu
- einer Lüftungseinrichtung für den Wohnbereich/Wohnraum,
- einem zu öffnenden Teil eines Fensters,
- jedem Abgasaustritt
An dem LPG Tankstutzen muss ein geeigneter LPG-Füllschlauch angebracht sein, der nicht durch den Innenraum des Fahrzeugs geführt werden darf. Zwischen dem LPG Tankstutzen und der Gasflasche muss außerdem eine Sicherheitskupplung (s.u.) installiert sein.


Da die Gasflasche grundsätzlich als transportabel gilt, muss sie so fixiert sein, dass sie sich werkzeuglos entnehmen lässt. Das lässt sich beispielsweise mithilfe der CAMPKO-Gasflaschenhalterung inklusive leicht lösbarer Sterngriffschrauben sicherstellen.
Im Flaschenkasten muss ein Hinweis mit folgenden Inhalten angebracht werden:
- „Druckbehälter darf nicht entfernt werden.“
- „Betankung nur im fixierten Zustand zulässig.“
- „Versiegelung des Einbaus nicht zerstören. “
Ein entsprechendes Hinweisschild wird bei allen Alugas-Schnellkupplungen mitgeliefert.
Welche Vorgaben gibt es für die Sicherheitskupplung?
Zwischen den LPG-Füllschlauch und die Gasflasche muss eine Sicherheitskupplung eingebaut werden, die sowohl lösbar sein als auch bei Unterbrechung der Verbindung selbsttätig schließen können muss. Ein Doppelrückschlagventil ist nicht erforderlich, da bereits das Multiventil über ein eigenes Rückschlagventil flaschenseitig verfügt. Entscheidend ist jedoch, dass die verwendeten Komponenten und Dichtungswerkstoffe der Schnellkupplung speziell auf den dauerhaften Kontakt mit LPG ausgelegt sind und diesem langfristig standhalten. Sofern diese Bedingung erfüllt ist, sollte die Kupplung mit einer LPG Markierung gekennzeichnet sein.
Um zu gewährleisten, dass die Sicherheitskupplung korrekt installiert ist, muss sie versiegelt sein. Die ALUGAS Schnellkupplung verfügt deshalb über ein Sicherungselement mit Plombe. Die Versiegelung durch die Plombe darf nur durch einen G607-Sachkundigen nach entsprechender Prüfung vorgenommen werden, nicht durch Privatpersonen.
Zusätzlich zu den Vorgaben der G607 sind die herstellerseitigen Angaben der Einbau- und Betriebsanleitung des Flaschen-Systems zu berücksichtigen.
Was gilt für Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung?
Für die Flüssiggasanlage muss eine Prüfbescheinigung ausgestellt werden, in der festgehalten werden muss, dass die Anlage den Bestimmungen der G607 entspricht. Restbestände von Prüfbescheinigungen, die noch nicht auf die spezifischen Anforderungen von Druckbehältern zur Selbstbefüllung eingehen, können noch innerhalb einer gewissen Frist weiterverwendet werden, indem die entsprechenden Inhalte zu solchen Flaschen händisch ergänzt werden.
Es empfiehlt sich für Einbaubetriebe, den Kunden bei Übergabe des Fahrzeugs in die Bedienung einzuweisen (z.B. im Rahmen der Erstbefüllung der Anlage) und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen.
Für den Druckbehälter zur Selbstbefüllung gilt eine 10-jährige Prüffrist. Das bedeutet, dass der Behälter nach 10 Jahren wieder zur Prüfung zum Hersteller zurückgesendet werden muss. Voraussichtlich bekommt der Kunde durch die Fachbetriebe einen entsprechenden Austauschbehälter, der dann wiederum für 10 Jahre verwendet werden kann.
Da Druckbehälter zur Selbstbefüllung im Sinne der Hauptuntersuchung rechtlich wie Flaschen betrachtet werden, die kein Teil des Fahrzeugs sind, sind sie nicht HU-relevant.
Wird es einen Bestandsschutz für vorhandene Gastankflaschensysteme geben?
Nein, es ist keinen Bestandsschutz für vorhandene Anlagen vorgesehen. Diese müssen spätestens zum nächsten G607-Termin an die neuen Vorgaben angepasst sein. Nur eine entsprechend nachgerüstete Anlage kann auch eine G607-Prüfplakette erhalten.
Hinweise: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder technische Prüfung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften, technischen Regelwerke und die konkrete Ausführung der jeweiligen Anlage.
Wir arbeiten ständig an der Weiterentwicklung unserer Produkte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus den Angaben, Abbildungen und Beschreibungen dieser Dokumentation keine Ansprüche abgeleitet werden können. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.