Gute Nachrichten für Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer: Geeignete Gastankflaschen dürfen jetzt auch in Deutschland an öffentlichen Autogastankstellen befüllt werden. Die am 20. Oktober 2026 veröffentlichte Änderung der TRBS 3151 schließt die Regelungslücke: Die G 607 vom Juni 2026 regelte bereits den Einbau von sogenannten Druckbehältern zur Selbstbefüllung (Tankflaschen), die Befüllung an Tankstellen war jedoch weiterhin nicht zulässig.
Sind Gastankflaschen im Wohnmobil jetzt erlaubt?
Ja, wenn CE-gekennzeichnete Gastankflaschen nach aktueller G 607 und Herstellervorgaben eingebaut sind. Flaschen mit π-Kennzeichnung bleiben ausgeschlossen.
- Die Gastankflasche muss sicher fixiert und werkzeuglos lösbar sein, beispielsweise mit einem CAMPKO Gasflaschenhalter mit Sterngriffschrauben.
- Passende Sicherheitskupplung mit verplombtem Betätigungsschutz verwenden, etwa die ALUGAS Schnellkupplung oder eine CAMPKO Schnellkupplung.
- Nur im fixierten Zustand über einen Außenfüllanschluss betanken, zum Beispiel einen CAMPKO LPG Tankstutzen.
- Der LPG-Tankstutzen muss in mindestens 500 Millimeter Abstand zu Fenstern, Wohnraumlüftungen und Abgasaustritten montiert sein.
- Die LPG-Füllleitung darf nicht durch den Wohnraum geführt werden.
- Das Multiventil der Tankflasche muss mit 80-Prozent-Füllstopp, Füllstandsanzeiger, Absperrventil und Sicherheitsventil ausgestattet sein.
Maßgeblich sind stets die Vorgaben des jeweiligen Flaschenherstellers.
Was gilt für bereits eingebaute Gastankflaschen?
Vor der nächsten Befüllung sollte ein Fachbetrieb prüfen, ob die Anlage der aktuellen G 607 entspricht. Erforderliche Anpassungen müssen anschließend von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden.
Welche Prüfungen sind erforderlich?
Die Gasprüfung der Anlage ist alle 24 Monate sowie vor Erstinbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen erforderlich. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Für den Behälter selbst gilt eine Prüffrist von 10 Jahren.